Mit SalesKing wird es Ihnen leicht gemacht sich über alle Rechnungen einen Überblick zu bewahren. Dank der strukturierten Übersicht Ihres Dashboards sehen Sie schnell, welche Rechnungen noch nicht bezahlt wurden und somit überfällig sind. Manchmal ist es dann doch unumgänglich Ihre Kunden bei Nichtzahlung zu mahnen.
In SalesKing steht Ihnen die Funktion zur Erstellung von Mahnungen ebenfalls zur Verfügung.
Doch wie mahnt man richtig?
Wenn Sie Ihre Leistung erbracht haben, ist es rechtlich gesehen nicht notwendig, dass Sie Ihren Schuldner explizit mahnen müssen.
Wenn Sie in Ihrer Rechnung ein Fälligkeitsdatum gesetzt haben, gerät der Schuldner nach Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung, es sei denn ein längeres Zahlungsziel wurde vereinbart. Den geschäftlichen Gepflogenheiten nach, ist es aber üblich, erst zu mahnen bevor Sie etwaige Schritte einleiten. Schließlich möchten Sie einen Kunden, der nur versehentlich nicht bezahlt hat, nicht unnötig verärgern.
SalesKing bietet Ihnen hierzu die drei typischen Mahnstufen an. Die jeweilige Stufe wird Ihnen in der Detailansicht der überfälligen Rechnung angezeigt. In Ihren persönlichen Einstellungen können Sie die Mahngebühr, die Fälligkeit, den Titel sowie den Text individuell vorgeben. Eine eigens dafür erstellte PDF-Vorlage ist in SalesKing ebenfalls möglich.
1. Mahnung:
Sie können Ihrem Kunden zuerst eine freundliche Erinnerung schicken, in der Sie eine weitere Zahlungsfrist gewähren. Vielleicht hat Ihr Kunde die Bezahlung der noch offenen Rechnung einfach vergessen und wird die Zahlung schnellstmöglich nachholen.
2. Mahnung:
Ist daraufhin keine Reaktion zu vermerken, können Sie eine zweite Mahnung schicken in der Sie Ihrem Kunden die Verzugszinsen zusätzlich in Rechnung stellen können. Der Verzugszinssatz beträgt zwischen Geschäftsleuten für das Jahr acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank und gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte. Alle genannten Zinssätze beziehen sich auf das ganze Jahr. Sie dürfen also Ihren Rechnungsbetrag nicht einfach um den jeweiligen Prozentsatz erhöhen.
3. Mahnung:
Reagiert Ihr Kunde weiterhin nicht, schreiben Sie ihm eine dritte und letzte Mahnung bei der Sie darauf verweisen, dass Sie bei weiterer Nichtbeachtung ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten müssen. In den meisten Fällen wird es nach der dritten Mahnung nicht zu weiteren Konsequenzen kommen.
Gerichtliches Mahnverahren:
Sollte Sie dennoch ein gerichtliches Mahnverfahren nicht umgehen können, müssen Sie einen standardisierten Vordruck ausfüllen und diesen bei Ihrem örtlichen Amtsgericht einreichen. Das Gericht erlässt daraufhin den Mahnbescheid an Ihren Schuldner. Beachten Sie, dass Sie die dadurch entstehenden Kosten erst einmal selbst tragen müssen. Die jeweiligen Gebühren richten sich nach der Höhe des zu fordernden Betrages und sind im Gerichtskosten-Gesetz vorgegeben.
Lassen Sie sich bezüglich eines gerichtlichen Mahnverfahrens von Ihrem zuständigen Amtsgericht beraten oder nehmen Sie einen Anwalt in Anspruch. Diese können Ihnen alle Fragen bestmöglich beantworten.