Rechnungen an Empfänger im europäischen Ausland wie auch in Drittländern sind unter Umständen von der deutschen Mehrwertsteuer befreit. In SalesKing können an Kontakten entsprechende Steuerbefreiungsmerkmale hinterlegt werden um Abrechnungsdokumente einer Steuerbefreiung zu unterziehen.
Markieren Sie Kontakte, die Abrechnungsdokumente ohne Mehrwertsteuer erhalten
Erfahrungsgemäß werden Abrechnungsdokumente ohne Umsatzsteuer überwiegend aus dem Grund ausgestellt, dass es sich um Umsätze mit im Ausland ansässige Unternehmer handelt. Hier ist zu unterscheiden ob es sich um einen Unternehmer aus der EU oder einem Drittland handelt.
Noch exotisch, jedoch in vielen Branchen durchaus auf dem Vormarsch, ist das Vorgehen, Gutschriften auszustellen, statt Eingangsrechnungen zu erhalten. Hier gibt es sogleich noch ein weiteres Szenario zu beachten:
Der Lieferant, dessen Ausgangsrechnung durch die Gutschrift „ersetzt“ wird, hat den Status des Kleinunternehmers. Hier muss man „genauer hinschauen“. Denn hat der Lieferant nun im Zuge der sogenannten Kleinunternehmerregelung dazu votiert keine Umsatzsteuer auszuweisen (§19 UStG) – muss dies auch auf der entsprechend ohne Umsatzsteuer ausgestellten Gutschrift entsprechend vermerkt sein.
Begründung für steuerbefreite Umsätze auf Abrechnungsdokument
Der Gesetzgeber verlangt, eine Begründung für ohne Umsatzsteuer ausgestellte Abrechnungen direkt auf der Abrechnung.
Ist ein Kontakt aufgrund seiner Eigenschaften als „steuerbefreit“ zu behandeln, kann direkt an diesem Kontakt ein Steuerbefreiungsmerkmal definiert werden.
Im Ergebnis erben neue Dokumente zu diesem Kontakt diese Einstellung. Steuersatzinformationen aus Einzelpositionen werden nun nach dem Speichern des Abrechnungsdokumentes verworfen. Die jeweilige auf dem Abrechnungsdokument benötigte Begründung für die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer können Sie ganz bequem und dynamisch über die Verwendung des Platzhalters [tax_exemption.description] abrufen.
- B2B within EU
Reverse-Charge, die Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger.
- Kleinunternehmer (Lieferant)
Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG.
- non EU
Nicht im Inland steuerbare Leistung.
Die standardmäßig hinterlegten Steuerbefreiungsmerkmale sind durch Sie auf Vollständigkeit zu prüfen. Wir dürfen und können für diese noch für den Einsatz dieser keine Gewähr übernehmen. Über die Einstellungen in Ihrem SalesKing-Account können Sie weitere Steuerbefreiungsmerkmale hinterlegen und/oder bestehende bearbeiten.
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