Angebote schreiben – nicht ohne Pflichtangaben
Pflichtangaben bei der Angebtserstellung beachten
Angebote sind mit bestimmten Pflichtangaben auszustatten
Beim Angebot schreiben gelten die gleichen Anforderungen hinsichtlich der nötigen Pflichtangaben, wie sie generell für Geschäftsbriefe gefordert sind.
Nicht rechtlich vorgeschrieben, jedoch obligatorische Bestandteile die es zu beachten gilt, wenn Sie ein Angebot schreiben sind Einzelheiten zu folgenden Bereichen, sofern diese nicht bereits über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervorgehen.
- Bezeichnung der Ware/Dienstleistung sowie deren Qualität
- Angebotene Menge und Preis inklusive etwaiger Rabatte
- Fracht- und Verpackungskosten
- Lieferzeit
- Bedingungen hinsichtlich der Zahlung
- Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Regelungen bei mangelhafter Lieferung, Zahlungsstörung, Liefer- oder Annahmestörung
Angebote sind rechtlich bindend
Wenn Sie ein Angebot schreiben ist dieses für Sie rechtlich bindend. Nur bei zu später oder vom Angebot abweichender Bestellung sowie bei rechtzeitigem Widerruf erlischt die rechtliche Bindung des Angebots.
es sei denn…
Wenn Sie Angebote erstellen können Sie die rechtliche Bindung aufheben, indem eine sogenannte Freizeichnungsklausel in das Angebot mit aufgenommen wird. Beispiele hierfür sind:
- freibleibend, ohne Gewähr, unverbindlich
- Preis freibleibend/vorbehalten
- Lieferung vorbehalten/solange der Vorrat reicht
Hier ist jedoch Vorsicht geboten, verschiedene Gerichte haben entschieden, dass hier ein Wettbewerbsverstoß entstehen kann.
„Freibleibende“ Angebote stellen eine Aufforderung zu Abgabe eines Angebotes seitens des Interessenten dar. Eine direkte Annahme durch den Interessenten ist hier also nicht möglich.
Das Geschäft kommt somit erst dann zustande, wenn der Lieferant entsprechend eine Auftragsbestätigung ausstellt.
Angebot (rechtlich bindend)→ Annahme durch Interessent (Bestellung) = Vertrag
Angebot (freibleibend) → Annahme durch Interessent (Bestellung)→ Annahme durch Lieferant (Auftragsbestätigung) = Vertrag
Mit diesen Tipps können Sie beim Angebot schreiben noch mehr “rausholen”.
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Wichtiger Hinweis:
Wir haben alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Es ist unbedingt zu beachten, dass dieser entsprechend keine Rechts- und auch keine Steuerberatung darstellt und aufgrund möglicher Sonderregelungen und oder Versäumnisse unsererseits definitiv kein Ersatz für eine fachkundige Beratung sein darf. Eine Gewähr für die Vollständigkeit noch die Richtigkeit können und werden wir demnach nicht übernehmen.
Informationen rund um Rechnung schreiben
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