Mit SalesKing haben Sie auch die Möglichkeit Gutschriften zu erstellen sowie zu verwalten. Auch ist es möglich, diese digital zu signieren. Ob Rechnung oder Gutschrift, in beiden Fällen wird die Leistung des Erbringers bezahlt. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass der Leistungserbringer die Rechnung selbst stellt und die Gutschrift dagegen vom Leistungsempfänger vorgegeben wird.
Die Pflichtangaben verhalten sich genauso wie auf den Rechnungen und das Finanzamt akzeptiert diese ebenso. Die steuerlichen und gesetzlichen Regelungen bleiben erhalten, nur die Prozesse und Gewohnheiten ändern sich etwas. Voraussetzung für ein wirksames Gutschriftenverfahren ist, dass dem Gutschriftenempfänger diese Vereinbarung übermittelt wurde und er dem auch nicht widerspricht. Ansonsten bleibt alles bei den selben Regelungen wie sonst bei einer Rechnung.
Worin besteht nun der Vorteil einer Gutschrift gegenüber einer Rechnung?
- Beide Parteien sparen kostbare Zeit.
- Fehler in der Rechnungsstellung auf Seiten des Leistungserbringers können vermieden werden.
- Der Abrechnungsablauf wird beschleunigt, da eine Rechnungseingangsprüfung beim Rechnungsempfänger entfällt.
- Der Leistungserbringer erhält schneller sein Geld.
- Der Leistungsempfänger muss keine Sorge tragen, dass nichtabrechenbare Leistungen in Rechnung gestellt werden.
- Die Verwaltung der Rechnungslegung entfällt beim Leistungserbringer
Das Gutschriftenverfahren verhält sich zur üblichen Rechnung nicht konträr. Selbst wenn der Gutschriftenersteller in Zahlungsverzug gerät, hat man als Leistungserbringer die selben Rechte wie auch bei einer eigenen Rechnungserstellung. Mit SalesKing ist es nicht nur möglich Gutschriften zu erstellen und diese auf elektronischem Wege zuzustellen.
Darüber hinaus kann man mit SalesKing einen sogenannten DTAUS-Export erstellen, um so alle fälligen Gutschriften an seine Hausbank zu übermitteln. Das lästige und vom Fehlerteufel begleitete Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt somit noch dazu. Abgesehen davon, dass somit der Gutschriftersteller abgestimmt auf seine Liquiditätsplanung Gutschriften zur Zahlung anweisen kann, wird durch das Gutschriftenverfahren also auf beiden Seiten der Verwaltungsaufwand bezüglich Fehlerquellen und Arbeitszeit immens minimiert. Eine gute Sache und wert, sich hierüber zusammen mit seinen Lieferanten Gedanken zu machen.